Feuerwehren leisten entscheidenden Beitrag bei Covid19-Massentests
Im Zeitraum vom 10. bis 15. Dezember fanden in Burgenland die Corona-Massentests für die Bevölkerung statt.
Für die durchführenden Gemeinden gestaltete sich die Organisation der Tests als logistische Herausforderung, die aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit und Mangel an Personal kaum zu bewältigen war. Wie so oft in schwierigen Situationen konnten die Feuerwehren des Bezirks einen entscheidenden Beitrag für eine reibungslose Durchführung der Tests leisten.
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Schneeeinsatz Neuhaus/Klb.
Am Mittwoch 09.12.2020 kam gegen 12:29 Uhr, ein PKW-Lenker aus Ungarn mit seinem Fahrzeug, auf der Kalcher Landesstraße bei Neuhaus / Klb aus ungeklärter Ursache von der Straße ab. Die alarmierte Feuerwehr musste mit Seilwinde das Fahrzeug bergen.
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Neues RLFA für die FF Neuhaus/Klb.
Am Freitag den 27.11.2020 durften wir, die FF Neuhaus am Klausenbach, unser neues Rüstlöschfahrzeug der IVECO (RLFA 2000) in den Dienst stellen.
Der Aufbau erfolgte von der Fa. Magirus Lohr auf ein 16 t Fahrgestell und wurde als 9 Sitze ausgeführt. Zusätzlich zur Pflichtausstattung, wurde das RLF mit einer Straßenwaschanlage, einem automatischen Schaumzumischer mit 200 Liter Schaumtank und sonstigen technischen Hilfsmitteln wie einem Stab-Fast System ausgestattet.
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Fahrzeugbergung L 116 Weichselbaum
Am Dienstag 01.12.2020 kam gegen 16:00 Uhr, ein PKW-Lenker aus Ungarn mit seinem Fahrzeug, auf der L 116 bei Weichselbaum aus ungeklärter Ursache von der Straße ab.
Der PKW kam genau auf einem Grenzstein unglücklich zum Stillstand. Die alarmierte Feuerwehr musste mit Hebekissen das Fahrzeug heben und mit Holz unterbauen, um das Fahrzeug schonend und ohne weitere Beschädigungen bergen zu können. 40 min nach der Alarmierung war das Fahrzeug geborgen und der Unglückslenker konnte seine Fahrt fortsetzen.
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Herr Dr. Gerhard Hirschlehner in Jennersdorf führt ab sofort Atemschutzuntersuchungen (Folgeuntersuchungen) durch.
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Informationen - Wahl Feuerwehrkommandanten und Stellvertreter
Am 26.11.2020 wurde die Feuerwehr-Wahlverordnung durch die Bgld. Landesregierung beschlossen. Diese steht auf der Homepage zum Download bereit.
Die grundlegenden Bestimmungen des Wahlrechts finden sich in den §§ 67 bis 72 des Bgld. FwG 2019 und in der Feuerwehr-Wahlverordnung – FwWahlV.
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