COVID-19 - Ausbildungs- und Schulungsbetrieb - stufenweise Lockerung
Eine Lagebeurteilung hat ergeben, dass ab 15. Mai 2020 – unter Einhaltung untenstehender Maßnahmen sowie der allgemein gültigen Verhaltensregeln – ein Ausbildungsbetrieb in den bgld. Feuerwehren bei einer gleichzeitig anwesenden Anzahl von max. zehn Personen wieder möglich ist.
Auch für die Feuerwehrjugend wurden eigene Richtlinien erstellt. Seitens des LFV wurden folgende Unterlagen veröffentlicht: